Zu den Haushaltsberatungen wurde von der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Ritterhude ein Antrag zur Überplanung der sog. Toom-Kreuzung gestellt. Die entsprechenden Fachausschüsse und der Gemeinderat haben das Vorhaben positiv bewertet und dem Antrag in der Ratssitzung am 23. Februar 2023 nunmehr geschlossen zugestimmt. Für die Überplanung der sog. Toom-Kreuzung werden somit im Doppelhaushalt 2023/2024 jeweils 50.000 Euro bereitgestellt.
Hier der vollständige Wortlaut des Antrags:
Im Haushalt 2023/2024 sollen Planungsmittel bereitgestellt werden, um zusammen mit dem Landkreis Osterholz den Kreuzungsbereich der Landestraße 135, Lesumstoteler Straße, Von-Liebig-Straße (sog. Toom-Kreuzung) zu überplanen. Ziel soll es sein, die vorhandene Kreuzung in einen Kreisverkehr umzubauen, in dem Bereich die Fuß- und Radwege miteinander zu verbinden und einen ÖPNV-Haltepunkt einzurichten. Zudem bitten wir die Verwaltung, mit dem Landkreis Osterholz über eine Kostenbeteiligung an der Planung in Gespräche einzutreten. In der Folge soll diese Planung der Landesstraßenbaubehörde übergeben werden.
Begründung:
Bereits im Jahr 2007 wurde nach einem SPD-Antrag auf Prüfung gutachterlich bescheinigt, dass die Kreuzung L 135/Gewerbegebiet Ihlpohl (sog. Toom-Kreuzung) nicht mehr leistungsfähig ist. Um die Leistungsfähigkeit zu erreichen, wurde ein Umbau der Kreuzung zu einem Kreisverkehr empfohlen. Der Platz für Kreisel, ÖPNV-Haltepunkt, Fuß- und Radweg ist vorhanden. Eine Umsetzung ist bislang auch leider deshalb noch nicht erfolgt, da sich hier Straßen von Land, Landkreis und Gemeinde treffen.
Die Situation hat sich seither nicht verbessert. Insbesondere das Linksabbiegen auf die L 135 und das Queren der L 135 zu Fuß oder mit dem Rad verlangt vollste Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer. Für den Fuß- und Radverkehr ist gar keine Querung vorgesehen und auch kein Weg in die Einmündung der Kreisstraße vorhanden.
Wir wollen mit dieser Eigenplanung erreichen, dass im Falle einer Mittelbereitstellung für einen Umbau durch das Land Niedersachsen, eine sog. „Schubladenplanung“ vorliegt, wie seinerseits durch die Landesstraßenbaubehörde angeregt und vorgeschlagen wurde.